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Überschüssigen Solarstrom verkaufen

Photovoltaik Ratgeber

Überschüssigen Solarstrom verkaufen

Jedes Jahr produziert deine Photovoltaikanlage überschüssige Solarenergie, die du nicht nutzt, aber mit der du Geld verdienen kannst. Diesen überschüssigen Strom kannst du als Kleinstproduzent an das öffentliche Stromnetz verkaufen. Vielleicht kann dadurch dein Nachbar oder einer deiner Freunde deinen Solarstrom nutzen.

 

Eigenverbrauch vs. Verkauf von Solarstrom

Die Strompreise steigen stetig an, sodass sich immer mehr Menschen mit dem Thema Solarenergie beschäftigen. Die Entscheidung, ob man den Solarstrom nur für den eigenen Bedarf verwenden oder auch verkaufen möchte, ist bereits für die Planung der PV Anlage relevant.

  • Eigenverbrauch: Hier verwendest du deinen Solarstrom selber und kannst ihn direkt in deinem Haus nutzen oder in einem Stromspeicher speichern. In der Regel kannst du mit einem hohen Photovoltaik-Eigenverbrauch günstiger und nachhaltiger leben, da du langfristig unabhängig gegenüber schwankenden Strompreisen wirst.
  • Solarstrom verkaufen: Du kannst dich jederzeit dazu entscheiden einen Anteil von deinem produzierten Strom zu verkaufen. Auf jeden Fall solltest du als Erzeuger den überschüssigen Solarstrom ins öffentliche Stromnetz abgeben und verkaufen. Insbesondere in den Sommermonaten kannst du hier ein Nebenverdienst aufbauen, welcher die Stromkosten im Winter decken kann.

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Kann ich Strom privat verkaufen?

Strom, den du selber nicht nutzt, kannst du in das öffentliche Stromnetz einspeisen und dabei Geld verdienen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, was mit dem überschüssigen Strom passieren kann. Eine Möglichkeit ist es deinen Überschuss in einem Stromspeicher zu speichern. Dadurch kannst du diesen gespeicherten Solarstrom auch benutzen, wenn die Sonne schon untergangen ist. Die bekannteste Variante den erzeugten Strom zu verkaufen ist die Einspeisevergütung. Weitere Möglichkeiten sind die Direktvermarktung und die Strom Cloud.

Die Einspeisevergütung

Das Gesetz für den Ausbau erneuerbare Energien (EEG) legt eine Vergütung für jede Kilowattstunde Strom, die Kunden in das öffentliche Netz einspeisen, für die kommenden 20 Jahre fest. Das ist die sogenannte EEG Umlage. Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von der Anlagengröße, dem Typ (Gebäude oder Freifläche) und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab.

 Vergütung bei ÜberschusseinspeisungVergütung bei Volleinspeisung
kleiner als 10 kWp8,2 Cent pro Kilowattstunde3,0 Cent pro Kilowattstunde
kleiner als 40 kWp7,1 Cent pro Kilowattstunde 
kleiner als 100 kWp5,8 Cent pro Kilowattstunde10,9 Cent pro Kilowattstunde

(Stand: März 2023)

Die Netzbetreiber sind seit 2009 verpflichtet deinen Solarstrom anzunehmen. Um genau ermitteln zu können, wie viel Strom in das öffentliche Netz eingespeist wurde, muss der Netzbetreiber bei dir einen Zählertausch vornehmen und einen Zweirichtungszähler installieren.

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Wie viel bekommt man für 1 kWh Solarstrom?

Diese Einspeisevergütung sinkt seit Jahren, sodass es immer lukrativer wird, den selbst erzeugten Strom im eigenen Haus zu verbrauchen. Denn ist der Strompreis höher als die Vergütung, sollte man den PV Strom selbst verwenden. Du kannst es dir ganz einfach ausrechnen, indem du dir den aktuellen Preis deines Stromanbieters anschaust und mit der Vergütung der EEG Umlage vergleichst.

Beispielrechnung einer kleinen durchschnittlichen Anlage unter 10 kWp bei Überschusseinspeisung:

  • Aktueller Strompreis: 34 ct/kWh
  • EEG Vergütung für PV Strom: 8,2 ct/kWh

Das bedeutet, wenn du deinen PV Strom deiner Solaranlage verkaufen möchtest, erhältst du 8,2 ct/kWh, während du aber 34 ct/kWh sparst, wenn du den Strom selber verwendest.

Wann musst du deinen Solarstrom versteuern?

Wenn du eine PV Anlage auf deinem privaten Dach betreibst, kannst du verschiedenen Steuerpflichten unterliegen. Diese Steuerpflicht ist abhängig davon wie groß deine Anlage ist und ob du den erzeugten PV Strom selbst nutzt oder verkaufst. Wir haben dir die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Da wir jedoch keine Fachprofis für Steuern sind, fragst du im besten Fall bei deinem Steuerberater nach, was am meisten Sinn macht.

Mit dem sogenannten „Jahressteuergesetz 2022“ hat die Bundesregierung auf die geopolitischen Entwicklung reagiert und viele Erleichterungen für den Kauf und den Betrieb einer PV Anlage beschlossen. Die Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom und die privaten Entnahmen für die Energieversorgung entfallen, wenn eines der folgenden Voraussetzungen gegeben sind:

  • die PV Anlage hat eine Leistung von maximal 30 Kilowattpeak und befindet sich auf einem Einfamilienhaus oder einem Nebengebäude (z.B. Carport) 
  • die PV Anlage hat eine Leistung von maximal 30 Kilowattpeak Leistung und befindet sich auf einem Gebäude, in dem es keine Wohnung gibt
  • die PV Anlage ist auf einem Mehr­fa­mi­lien­haus oder Wohngebäude mit Gewerbeflächen installiert ist und hat eine Leistung von maximal 15 Kilowattpeak pro Wohn- und Gewerbeeinheit

Als PV Anlagenbetreiber musst du also keine Einkommenssteuer abgeben und das gilt sogar rückwirkend für das Jahr 2022! Dies tritt nach der letzten vertraglichen Leistungspflicht (ab 2023) in Kraft. Das bedeutet, dass in der Regel die Inbetriebnahme der Anlage den Stichtag darstellt. Außerdem musst du kein Gewerbe anmelden und keine Gewerbesteuer zahlen. Für Gewinne aus gewerblicher Tätigkeit gilt nämlich ein Freibetrag von jährlich 24.500 Euro (§11 Gewerbesteuergesetz) und diesen Wert kannst du mit einer kleinen Anlage nicht erreichen.

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